Grundpreis / dt    
Gesamtpreis
 
Abliefermenge: kg *
€/dt =
             
Zuschläge/Abzüge
 
Ölgehalt: %        
Besatz: %        
Feuchte: %        
       
eventuelle Zusatzkosten
 
       
Analyse:
       
Entsorgung:
       
Trocknung:
 
       
Trocknungsschwund:
 
             
 
       
Gesamterlös, netto:
       
je dt:

Die Berechnung basiert auf folgenden Vorgaben:

Standardqualität:
40 % Ölgehalt , 2 % Besatz , 9 % Feuchte
Zu- oder Abschläge zum Grundpreis erfolgen bei Abrechnung nach Ölmühlenkonditionen.

Je % Ölgehalt > 40 % erfolgt ein Preiszuschlag von 1,5 % des Grundpreises; das gleiche Prinzip gilt für Preisabschläge bei Ölgehalten < 40 %.
Je % Besatz < 2% erfolgt ein Preiszuschlag von 0,5 % des Grundpreises; je % > 2 % Besatz, erfolgt ein Abschlag von 1 % des Grundpreises; > 4 % Besatz kann eine Partie gestoßen werden.
Preiszuschlag für Unterfeuchte bei einem Wassergehalt von 6,0 - 8,9 %. Je Prozentpunkt Feuchtigkeit unter dem Standard, erfolgt ein Preiszuschlag von 0,5 % des Grundpreises. Der Preiszuschlag ist bei 6 % gedeckelt.
Die Erfasser ziehen bei Feuchtegehalten über 9 % neben Trocknungskosten auch Trocknungsschwund ab. Ware über 9 % Feuchtigkeit wird meist nicht von Ölmühlen angenommen.