Die Berechnung basiert auf folgenden Vorgaben: |
Standardqualität: |
Je % Ölgehalt > 40 % erfolgt ein Preiszuschlag von 1,5 % des Grundpreises; das gleiche Prinzip gilt für Preisabschläge bei Ölgehalten < 40 %. |
Je % Besatz < 2% erfolgt ein Preiszuschlag von 0,5 % des Grundpreises; je % > 2 % Besatz, erfolgt ein Abschlag von 1 % des Grundpreises; > 4 % Besatz kann eine Partie gestoßen werden. |
Preiszuschlag für Unterfeuchte bei einem Wassergehalt von 6,0 - 8,9
%. Je Prozentpunkt Feuchtigkeit unter dem Standard, erfolgt ein Preiszuschlag
von 0,5 % des Grundpreises. Der Preiszuschlag ist bei 6 % gedeckelt. Die Erfasser ziehen bei Feuchtegehalten über 9 % neben Trocknungskosten auch Trocknungsschwund ab. Ware über 9 % Feuchtigkeit wird meist nicht von Ölmühlen angenommen. |